Netzwerk — MG • Mitglied

Durch die Beitrittserklärung zur Genossenschaft und durch Zahlung einer Einlage kann jede/r Mitglied (MG) der Kernbeißer Verbraucher-Erzeuger-Genossenschaft eG werden.
Das Genossenschaftsgesetz (GenG), die Satzung sowie die Geschäftsordnung (GO) regeln die Rechte und Pflichten jedes Mitgliedes.
Seine aktive Mitwirkung im Betrieb ist unbedingt erwünscht und schafft die nötige Anbindung an den Genossenschaftsbetrieb.

Am so genannten jour fixe (zweiter Dienstag jeden Monats ab 20:00 Uhr) können Interessent*innen sich unsere Genossenschaft ansehen und sich hinsichtlich einer Mitgliedschaft beraten lassen. Zur Kontaktaufnahme dient die eMail-Adresse Probemitgliedschaft.
In einer dreimonatigen Probezeit lernen Interessent*innen unseren Betrieb kennen und entscheiden sich dann für den Beitritt zur Genossenschaft.

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